Das Prinzip ist ganz einfach: Ein Gutschein kann in der Regel nur von mindestens zwei Personen eingelöst werden. Sie nehmen also zwei Leistungen in Anspruch und bezahlen nur eine. Eben „zwei : eins“. Sie er halten somit das zweite Hauptgericht oder die zweite Eintrittskarte gratis. Eine Ausnahme bilden die Gutscheine, bei denen Sie statt einer „zwei : eins“-Leistung 50 % Rabatt oder einen adäquaten Preisnachlass erhalten.
Sie haben die Möglichkeit, Ihren Gutschein selbst herauszutrennen und bei gleichzeitiger Vorlage der „zwei : eins-card“ einzulösen. Dabei behält der Gutscheingeber den Gutschein ein und entwertet sein Feld auf der Rückseite der „zwei : eins-card“ analog zur Nummer des Gutscheines. Die „zwei : eins-card“ behalten Sie. Oder Sie legen das Gutscheinbuch im Original vor und der Gutscheingeber trennt den entsprechenden Gutschein heraus.
Die „zwei : eins-card“ finden Sie am Ende des Buches im unteren Teil des eingeklappten Umschlages und können diese ganz einfach heraustrennen. Der obere Teil dient als Lesezeichen für den nächsten Besuch. Auf der Rückseite bleibt Platz für Ihre Notizen.
Zeigen Sie bitte das Gutscheinbuch oder die „zwei : eins-card“ immer VOR der Benutzung Ihrem Gutscheingeber und nehmen Sie sich kurz Zeit, um das Kapitel „So genießen Sie richtig“ auf Seite 4 sowie die individuellen Regelungen auf den einzelnen Gutscheinen aufmerksam zu lesen.
Bitte beachten Sie, dass bei Gutscheingebern, die zwei Gutscheine (Doppelgutscheine) einsetzen, pro Tag und Buch nur ein Gutschein eingelöst werden kann.
Wir wünschen Ihnen wie immer viel Spaß mit dem „zwei : eins“ Gutscheinbuch!
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